EU AI Act: Was Händler und Hersteller jetzt wissen müssen
Der EU AI Act wird ab August 2026 für die meisten Unternehmen konkret. Wir erklären, welche Fristen, Kennzeichnungs- und Schulungspflichten auf Händler und Hersteller zukommen und mit welchen fünf Schritten du dich vorbereitest. Ohne Panik, ohne Juristendeutsch.
Kaum ein Gesetz sorgt gerade für so viele Fragezeichen wie die europäische KI-Verordnung, besser bekannt als EU AI Act. Viel wurde bereits für Coaches und Content-Creator geschrieben. Aber was bedeutet die Verordnung für dich als Händler oder Hersteller, der KI längst im Alltag nutzt: für Produkttexte, Produktbilder, Chatbots oder Nachfrageprognosen? Genau darum geht es hier.
Wichtig vorab: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er fasst den aktuellen Stand verständlich zusammen und hilft dir, die richtigen Fragen zu stellen. Für verbindliche Aussagen zu deinem konkreten Fall sprich mit einer Kanzlei, die sich mit IT- und KI-Recht auskennt.
Worum es beim AI Act geht
Die EU reguliert KI nicht pauschal, sondern nach Risiko. Vier Stufen: Verbotene Praktiken wie manipulative Systeme oder Social Scoring sind seit Februar 2025 untersagt. Hochrisiko-Systeme, etwa KI in Medizinprodukten, Maschinensteuerungen, Bewerberauswahl oder Kreditvergabe, brauchen umfangreiche Dokumentation, Risikomanagement und menschliche Aufsicht. Systeme mit begrenztem Risiko, dazu zählen Chatbots und generative KI, unterliegen Transparenzpflichten. Alles darunter, zum Beispiel Spam-Filter oder einfache Prognosen, bleibt weitgehend frei.
Die gute Nachricht: Der typische KI-Einsatz im Handel fällt in die unteren beiden Stufen. Die Pflichten sind machbar, wenn man sie kennt.
Die Fristen im Überblick
Der AI Act gilt gestaffelt:
- Seit 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken sind untersagt. Gleichzeitig greift die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden sie ausreichend verstehen.
- Seit 2. August 2025: Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, also die Ebene der großen Sprachmodelle.
- Ab 2. August 2026: Der Hauptteil greift, darunter die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50. Für Systeme, die vor diesem Datum schon im Einsatz waren, gibt es bei der Kennzeichnung eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
- Ab Dezember 2027 bzw. August 2028: Nach aktuellem Stand greifen dann die vollen Hochrisiko-Pflichten, je nach Kategorie. Das betrifft vor allem Hersteller, deren Produkte ohnehin unter EU-Produktvorschriften fallen.
Was das für Händler konkret heißt
1. Chatbots und KI-Kundenservice. Wenn deine Kundinnen und Kunden mit einer KI chatten, müssen sie das erkennen können. Ein klarer Hinweis wie „Du chattest mit unserem KI-Assistenten" reicht in der Regel. Versteckte Bots, die sich als Mensch ausgeben, sind tabu.
2. KI-generierte Inhalte. Täuschend echte KI-Bilder oder -Videos, die reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, gelten als Deepfakes und müssen gekennzeichnet werden. Das betrifft etwa KI-Models in der Produktfotografie. Reine Produkttexte sind meist unkritisch, solange sie redaktionell geprüft werden, bevor sie live gehen. Praktischer Tipp: Baue die Kennzeichnung direkt in deinen Content-Prozess ein, am besten in der Datei selbst statt nur in der Bildunterschrift. Plattform-Labels von Instagram oder YouTube ersetzen die eigene Kennzeichnung nicht.
3. KI-Kompetenz im Team. Die Schulungspflicht gilt bereits. Wie du schulst, bleibt dir überlassen: interne Workshops, Online-Kurse, dokumentierte Leitfäden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen tatsächlich stattfinden und du sie belegen kannst.
Was für Hersteller zusätzlich gilt
Hersteller haben eine doppelte Perspektive. Als KI-Nutzer gelten dieselben Regeln wie für Händler. Baust du aber KI in dein Produkt ein, etwa eine Maschine mit intelligenter Steuerung oder ein Gerät mit lernender Sensorik, kannst du selbst zum Anbieter eines KI-Systems werden. Dann kommen deutlich mehr Pflichten auf dich zu: technische Dokumentation, Risikomanagement, Konformitätsbewertung. Besonders relevant ist das, wenn dein Produkt unter bestehende EU-Produktvorschriften fällt, zum Beispiel die Maschinenverordnung oder das Medizinprodukterecht. Die Übergangsfristen wirken lang, die Vorbereitung ist es nicht.
Auch die Lieferkette zählt: Wenn Agenturen oder Freelancer KI-Inhalte für dich erstellen, regle vertraglich, wer kennzeichnet und wer haftet.
Was bei Verstößen droht
Die Bußgelder haben es in sich: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen andere Pflichten, etwa die Kennzeichnung. In der Praxis werden Aufsichtsbehörden bei kleinen Unternehmen zunächst auf Verhältnismäßigkeit achten. Darauf verlassen sollte man sich trotzdem nicht.
Fünf Schritte, die du jetzt gehen kannst
- Inventur machen: Wo nutzt ihr KI? Produkttexte, Bilder, Chatbot, Prognosen, Buchhaltung. Alles auflisten.
- Einordnen: Für jedes System klären, in welche Risikostufe es fällt. Die meisten landen bei „minimal" oder „begrenzt".
- Kennzeichnung einbauen: Hinweise für Chatbots und KI-Bilder direkt in die Prozesse integrieren, nicht nachträglich anflicken.
- Verträge prüfen: Mit Agenturen, Freelancern und Software-Anbietern klären, wer für Kennzeichnung und Compliance verantwortlich ist.
- Schulung dokumentieren: Team fit machen und die Maßnahmen schriftlich festhalten.
Unsere Haltung: KI mit Verantwortung
Wir finden: Der AI Act ist kein Bürokratiemonster, sondern im Kern eine Selbstverständlichkeit. Menschen sollen wissen, wann sie mit einer Maschine sprechen und wann ein Bild nicht echt ist. Bei Omneya bauen wir KI von Anfang an so, dass sie diesem Anspruch genügt: lokale KI, deine Daten bleiben im Haus, und Transparenz ist Ausgangspunkt statt Compliance-Nachtrag. So wird aus einer Pflicht ein Vertrauensvorteil gegenüber deinen Kunden.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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