Zum Hauptinhalt springen
Omneya Test-System starten Testen

Hinweis: Diese deutsche Fassung dient nur zur Information. Rechtsverbindlich ist die englische Fassung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen uns, der Omneya LLC, 2165 Van Buren St., Suite 911, Hollywood, FL 33020, USA („wir“), und dir über die Bereitstellung der Omneya Software-Plattform als Abonnement („Plattform“). Das Omneya Kundenkonto und die Omneya Community sind nicht Gegenstand dieser AGB; für sie gelten gesonderte Bedingungen.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir bieten die Plattform Verbrauchern nicht an und schließen über sie keine Verträge mit Verbrauchern. Mit deiner Bestellung oder Anmeldung bestätigst du, dass du als Unternehmer handelst.

(3) Omneya ist die Marken- und Produktbezeichnung der Omneya LLC. Dein Vertragspartner ist stets die Omneya LLC.

(4) Unsere Kontaktwege findest du im Impressum unter omneya.io/legal/impressum. Daneben steht dir unter omneya.io/kontakt ein Kontaktformular zur Verfügung. Beschwerden kannst du an die Anschrift nach Absatz 1 oder über diese Kontaktwege richten.

(5) Die Tubach L.L.C-FZ, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, ist unser Kooperationspartner in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Vejen til Succes ApS, Industrivej 11, 6310 Broager, Dänemark, ist unser Vertreter in der Union nach Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung (§ 21 Absatz 2). Beide werden nicht deine Vertragspartner, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(6) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von dir gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Kunde („du“) ist jeder Unternehmer, jede juristische Person des öffentlichen Rechts und jedes öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 1 Absatz 2, der mit uns einen Vertrag nach diesen AGB schließt.

(2) Modul ist ein Funktionsbaustein der Plattform, der entweder in einem Tarif enthalten oder als Add-on einzeln buchbar ist.

(3) Tarif ist eines der von uns angebotenen Abonnement-Pakete. Welche Tarife wir anbieten, ergibt sich aus der Preisliste.

(4) Kundendaten sind alle Daten, die du oder deine eigenen Kunden in die Plattform eingeben, hochladen oder darin erzeugen, einschließlich personenbezogener Daten Dritter.

(5) Reise ist ein auf einen Anwendungsfall zugeschnittenes Paket von Modulen mit eigenem laufenden Entgelt, das neben dem Tarif gebucht wird. Welche Module eine Reise enthält, ergibt sich aus dem Preisrechner zum Zeitpunkt der Bestellung und aus der Auftragsbestätigung nach § 5 Absatz 4.

(6) Preisliste ist die jeweils aktuelle Übersicht unserer Preise, Tarife, Reisen, Module und Leistungsgrenzen im Preisrechner auf omneya.io.

(7) Verbundene Unternehmen sind Gesellschaften, die mit uns unter gemeinsamer Kontrolle stehen, derzeit die Tubach L.L.C-FZ und die Vejen til Succes ApS.

§ 3 Gegenstand des Plattform-Abonnements

(1) Wir gewähren dir für die Vertragslaufzeit den Zugang zur Plattform im gebuchten Tarif und zu den darin enthaltenen Modulen über das Internet in der jeweils aktuellen Fassung. Der Zugang zur Plattform setzt ein Omneya Kundenkonto voraus; dafür gelten die gesonderten Bedingungen für das Kundenkonto.

(2) Leistungsort ist der Übergabepunkt zwischen unserem Rechenzentrum und dem Internet. Für Internetzugang, Endgeräte und Browser bist du selbst verantwortlich. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen veröffentlichen wir unter omneya.io/legal/systemvoraussetzungen; wir können sie an die technische Entwicklung anpassen. Störungen, die auf deine technische Umgebung zurückgehen, haben wir nicht zu vertreten.

(3) Module kannst du jederzeit zubuchen und abbestellen. Zugebuchte Module werden monatlich zu dem bei Buchung geltenden Preis laut Preisliste abgerechnet. Eine Abbestellung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

(4) Wir können Module als „Beta“ kennzeichnen. Beta-Module dienen der Erprobung, können unvollständig sein und jederzeit verändert oder zurückgezogen werden. Für Beta-Module gelten die Preise laut Preisliste. Verfügbarkeitszusagen und die Gewährleistung nach § 19 gelten für sie nicht; § 20 Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Wir entwickeln die Plattform nach eigenem Ermessen weiter und können Funktionen und Module ändern, ersetzen oder einstellen. Entfällt dadurch eine wesentliche Funktion deines gebuchten Tarifs oder eines gebuchten Moduls, informieren wir dich in Textform; du kannst dann den Vertrag oder den Vertrag über das betroffene Modul zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht.

§ 4 Systembereitstellung und optionale Systemeinrichtung

(1) Mit Vertragsschluss wird zusätzlich zum laufenden Entgelt eine einmalige Gebühr für die Systembereitstellung fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem gebuchten Tarif und ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste und aus der Auftragsbestätigung. Für die Art der Preisangabe gilt § 5 Absatz 6.

(2) Die Systembereitstellung umfasst die technische Einrichtung deines Systems: eine eigene Datenbank, die Anbindung deiner Domain, die Trennung von anderen Mandanten, die Einrichtung der Datensicherung und ein SSL-Zertifikat. Nach der Bereitstellung ist das System einsatzbereit.

(3) Datenmigration, individuelle Konfiguration, kundenspezifische Arbeitsabläufe und Schulungen sind nicht Teil der Systembereitstellung. Sie sind gesonderte Leistungen und bedürfen stets eines individuellen Angebots.

(4) Endet der Vertrag durch ordentliche Kündigung, wird die Gebühr für die Systembereitstellung nicht erstattet, es sei denn, wir haben die vorzeitige Beendigung zu vertreten. Die Gebühr vergütet eine bereits erbrachte einmalige Leistung.

§ 5 Vertragsschluss, Preise und Zahlung

(1) Anfrage für Plattform-Tarife. Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibst du eine unverbindliche Anfrage ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anfrage in Textform annehmen. Bis dahin entstehen dir keine Kosten und du gehst keine Verpflichtung ein.

(2) Verbindliche Bestellung. Ist ein Bestellweg als verbindliche Bestellung gekennzeichnet, insbesondere bei der Coaching-Software mit der Schaltfläche „Verbindlich bestellen“, kommt der Vertrag mit dem Absenden der Bestellung zustande.

(3) Test-System. Für den Übergang eines Test-Systems in einen entgeltlichen Vertrag gilt § 14 Absatz 3.

(4) Wir bestätigen dir den Vertragsschluss unverzüglich in Textform. Die Bestätigung nennt den gebuchten Tarif, eine gebuchte Reise, die gebuchten Module, das laufende Entgelt, die Gebühr für die Systembereitstellung, die Abrechnungsperiode, die Zahlungsart und die Vertragslaufzeit.

(5) Das laufende Entgelt ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, aus einer gebuchten Reise und aus den gebuchten Add-on-Modulen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Preisliste angezeigten und in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(6) Alle Preise sind Nettopreise. Fällt Umsatzsteuer an, schuldest du sie zusätzlich, entweder durch Ausweis auf unserer Rechnung oder als Leistungsempfänger im Reverse-Charge-Verfahren.

(7) Wählst du die jährliche Zahlweise, gilt ein ermäßigter Monatspreis; der Jahresbetrag ist im Voraus zu zahlen.

(8) Gutscheincodes kannst du bei der Bestellung einlösen. Ein Gutschein ist nur gültig, wenn unser System ihn bei der Anlage der Bestellung bestätigt; diese Bestätigung ist maßgeblich. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und nicht nachträglich angerechnet.

(9) Du zahlst über die Zahlungsart, die du aus den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten gewählt hast.

(10) Wir erheben keine eigene Transaktionsgebühr auf Zahlungen, die du über die Plattform von deinen eigenen Kunden erhältst. Gebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters bleiben unberührt und trägst du.

(11) Wir können die Preise für künftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn sich unsere Kosten der Leistungserbringung ändern, insbesondere die Kosten für Hosting, für eingebundene Leistungen Dritter, für Lizenzen, für Personal oder für gesetzliche Abgaben. Wir teilen dir die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.

(12) Haben wir einer bestimmten Kundengruppe einen Preis für einen bestimmten Zeitraum oder ohne zeitliche Begrenzung individuell zugesagt, geht diese Zusage für die betroffenen Verträge dem Absatz 11 vor.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist.

(2) Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Außerdem haben wir bei Verzug mit einer Entgeltforderung Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro; sie wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

(3) Bist du in Zahlungsverzug, dürfen wir unsere Leistung verweigern und nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Nachfrist deinen Zugang zur Plattform sperren. Die Sperre beendet den Vertrag nicht und entbindet dich nicht von der Zahlungspflicht.

(4) Du kannst nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Verfügbarkeit, Betrieb, Datensicherung, Wartung und Support

(1) Wir betreiben die Plattform auf Servern in Deutschland. Ein Zugriff auf die Systeme aus Drittländern, insbesondere von unserem Sitz in den Vereinigten Staaten und durch unseren Kooperationspartner in den Vereinigten Arabischen Emiraten, ist zur Administration, zum Support und zur Auswertung möglich. Für die datenschutzrechtliche Grundlage gilt § 21 Absatz 5.

(2) Wir schulden nach diesen AGB keine bestimmte Verfügbarkeit. Im Tarif Enterprise können Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Eskalationsbedingungen in einer gesonderten, individuell vereinbarten Service-Level-Vereinbarung (SLA) in Textform zugesagt werden; sie geht diesen AGB vor (§ 24 Absatz 5). Ohne SLA betreiben wir die Plattform nach dem anerkannten Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Wir dürfen Wartungsarbeiten durchführen. Geplante Wartungen kündigen wir vorab im Verwaltungsbereich und per E-Mail an und legen sie nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten. Zusagen aus einem SLA vermindern sich um angekündigte Wartungsfenster.

(4) Der Support ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit erreichbar, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage in Deutschland (bundesweit) und Dänemark, die gesetzlichen Feiertage in den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Bundesfeiertage der Vereinigten Staaten. Erreichbar ist er über das Ticketsystem im Verwaltungsbereich und die dort genannten Kontaktwege.

(5) Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten. Dies ist eine Bemühenszusage und keine zugesicherte Reaktionszeit.

(6) Der Support umfasst Hilfe bei der Konfiguration, Fragen zur Bedienung und Fragen zu den bereitgestellten Schnittstellen. Ein Anspruch auf kostenlosen Support besteht nicht. Welche Supportleistungen wir zu welchem Entgelt erbringen, ergibt sich aus unserer gesonderten Support-Preisliste auf unserer Website oder aus einem individuellen Angebot. Die Beseitigung von Mängeln nach § 19 ist kein Support in diesem Sinne und bleibt davon unberührt. Nicht umfasst sind die Pflege deiner Inhalte, Marketingberatung, Suchmaschinenarbeit und Entwicklung über die Konfigurationsmöglichkeiten der Plattform hinaus. Solche Leistungen sind gesondert nach individuellem Angebot erhältlich.

(7) Wir stellen während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Installierst du eine dir bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haften wir nicht für einen Mangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückgeht, sofern wir dich über die Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert haben.

(8) Wir sichern die Kundendaten auf dem Server mindestens einmal je Kalendertag und bewahren jede Sicherung sieben Kalendertage auf. Du bist verpflichtet, in angemessenen Abständen eigene Sicherungskopien deiner Daten zu erstellen, insbesondere vor wesentlichen Änderungen, und die Daten dazu über die Exportfunktion nach § 9 Absatz 2 herunterzuladen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende der laufenden monatlichen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht; der Vertrag endet frühestens mit dem Ende der Abrechnungsperiode, für die bereits gezahlt wurde.

(2) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Seite den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug bist oder schuldhaft in schwerwiegender Weise gegen § 15 verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Verträge über zugebuchte Module enden spätestens mit dem Vertrag über die Plattform.

§ 9 Kundendaten

(1) Du bleibst jederzeit allein an den Kundendaten berechtigt. Wir erwerben an ihnen keine Rechte, die über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinausgehen. Entstehen während der Vertragslaufzeit durch deine erlaubte Tätigkeit auf unseren Systemen Datenbanken oder Datenbankwerke, stehen die Rechte daran dir zu und verbleiben dir nach Vertragsende.

(2) Du kannst deine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Wir stellen für alle wesentlichen Datenbereiche Standard-Exportformate bereit.

(3) Nach Vertragsende halten wir die Kundendaten 30 Kalendertage nach Ablauf der Übergangsfrist nach § 10 Absatz 3 zum Abruf bereit und löschen sie anschließend. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(4) Du bist dafür verantwortlich, dass du zur Verarbeitung der von dir eingegebenen Daten berechtigt bist, insbesondere bei personenbezogenen Daten deiner eigenen Kunden.

§ 10 Wechsel zu einem anderen Anbieter und Ausstieg

Dieser Paragraph setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um und gilt unabhängig vom gewählten Recht (§ 24 Absatz 1). Für das Test-System gilt er während der Testdauer nicht (§ 14 Absatz 5).

(1) Du kannst zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters wechseln oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übertragen. Wir unterstützen dich dabei. Du kannst den Wechsel jederzeit verlangen; wann er wirksam wird, richtet sich nach den Fristen des Absatzes 2. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kannst du uns mitteilen, dass du eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen wünschst:

a) den Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, wobei du die erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter machst,

b) den Wechsel zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten oder

c) die Löschung deiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte.

(2) Für die Einleitung des Wechsels gelten die Kündigungsfristen nach § 8. Sie überschreiten in keinem Fall zwei Monate. Der Wechsel begründet keine über § 8 hinausgehende Bindung.

(3) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist beginnt eine verbindliche Übergangsfrist von 30 Kalendertagen. Sie verlängert den Vertrag nicht. Innerhalb dieser Frist übertragen wir alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich und

a) leisten dir und von dir autorisierten Dritten angemessene Unterstützung beim Vollzug des Wechsels,

b) handeln mit der gebotenen Sorgfalt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten,

c) unterrichten dich über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung, die auf uns zurückgehen,

d) sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit der Daten während der Übertragung und während des Abrufzeitraums nach Absatz 8.

Du kannst die Übergangsfrist einmal um einen Zeitraum verlängern, den du für angemessener hältst. Ist die Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, teilen wir dir das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach deinem Wechselverlangen mit, begründen es und nennen einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.

(4) Wir unterstützen deine Ausstiegsstrategie, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen.

(5) Der Vertrag gilt als beendet, nachdem der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn du nicht wechseln, sondern deine Daten löschen lassen möchtest. Wir unterrichten dich darüber. Ist der Vertrag bereits nach § 8 beendet, bleibt es dabei; Übergangsfrist und Abrufzeitraum schließen sich an, ohne den Vertrag zu verlängern.

(6) Die Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die beim Wechsel übertragen werden können, sind in Anlage 1 erschöpfend aufgeführt; sie umfassen mindestens alle exportierbaren Daten.

(7) Die Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise unseres Dienstes spezifisch sind und wegen der Gefahr einer Verletzung unserer Geschäftsgeheimnisse vom Export ausgenommen sind, sind in Anlage 2 erschöpfend aufgeführt. Solche Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht behindern oder verzögern.

(8) Der Abrufzeitraum beträgt mindestens 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der Übergangsfrist; im Einzelnen gilt § 9 Absatz 3.

(9) Ist der Wechsel vollzogen, löschen wir nach Ablauf des Abrufzeitraums alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt von dir generiert wurden oder sich direkt auf dich beziehen, vollständig.

(10) Für den Vollzug des Anbieterwechsels und für den Datenexport erheben wir kein Wechselentgelt. Setzen wir auf dein Verlangen während der Übergangsfrist die vertragsmäßigen Funktionen fort, können wir dafür das bisher vereinbarte laufende Entgelt zeitanteilig verlangen; ohne ein solches Verlangen entsteht nach Vertragsende kein Entgelt.

(11) Vor Vertragsschluss informieren wir auf einem gesonderten Abschnitt unserer Website über die Standarddienstentgelte, etwaige Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung und darüber, dass Wechsel und Datenexport kostenlos sind. Diesen Paragraphen stellen wir dir vor Vertragsschluss so bereit, dass du ihn speichern und wiedergeben kannst.

(12) Wir stellen dir und dem übernehmenden Anbieter unentgeltlich offene Schnittstellen für den Wechsel bereit, mit ausreichenden Informationen, um die für Datenübertragbarkeit und Interoperabilität erforderliche Software zu entwickeln. Solange für unsere Dienstart keine gemeinsamen Spezifikationen oder harmonisierten Normen veröffentlicht sind, exportieren wir auf Verlangen alle exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

(13) Wir schulden keine funktionale Gleichwertigkeit. Diese Pflicht nach Artikel 30 Absatz 1 des Data Act betrifft nur Infrastrukturdienste und erfasst ein Software-as-a-Service-Angebot wie die Plattform nicht.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Wir räumen dir für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit beschränktes Recht ein, die Plattform im Umfang des gebuchten Tarifs für deine eigenen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecke zu nutzen.

(2) Die Plattform, ihr Quellcode, ihre Struktur und die Dokumentation verbleiben bei uns. Du erhältst keine Rechte an der Software selbst.

(3) Du darfst die Plattform nicht dekompilieren, zurückentwickeln, unterlizenzieren oder Dritten entgeltlich zugänglich machen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist.

(4) Du darfst die Plattform unter eigener Marke betreiben, soweit der gebuchte Tarif dies vorsieht.

(5) Wir dürfen deinen Namen oder Firmennamen und dein Logo als Referenz nennen, insbesondere auf unserer Website, in Präsentationen und in Werbematerialien. Du kannst dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

(6) Der Umfang eines Tarifs bemisst sich nach der Zahl der Nutzer und dem Speicherplatz. Die Grenzen je Tarif ergeben sich aus der Preisliste; das Bestellvolumen ist nicht begrenzt. Überschreitet deine tatsächliche Nutzung den Umfang des gebuchten Tarifs, teilen wir dir dies mit und bieten dir den passenden Tarif an. Nimmst du dieses Angebot nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist an, können wir dich für die Zukunft in den passenden Tarif umstellen und das entsprechende Entgelt berechnen oder den Vertrag nach § 8 kündigen; du kannst den Vertrag zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.

§ 12 Leistungen Dritter und künstliche Intelligenz

(1) Die Plattform bindet Leistungen Dritter ein, insbesondere für Versand, Zahlung, Adressvalidierung, Marktplätze und künstliche Intelligenz. Aktivierst du ein solches Modul, werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten an den Dritten übermittelt.

(2) Die KI-Module der Plattform nutzen je nach Konfiguration Dienste von Drittanbietern. Welche Anbieter das sind, ergibt sich aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter, die wir als Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags online aktuell halten. Über die Einstellungen der Plattform entscheidest du, welche Datenkategorien dafür freigegeben werden.

(3) Ist ein Drittanbieter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig, gilt für die Übermittlung § 21 Absatz 5.

(4) Für die Verfügbarkeit, die Nutzungsbedingungen und die Verarbeitungspraxis der Drittanbieter sind wir nicht verantwortlich.

(5) Bei Nutzung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Module werden personenbezogene Daten an die betroffenen Drittanbieter übermittelt und dort gespeichert.

§ 13 omneya-care-Beitrag

(1) Du kannst freiwillig einen Prozentsatz deines Umsatzes festlegen, den wir an Umwelt- und Sozialprojekte weiterleiten (omneya-care-Beitrag).

(2) Du wählst den Prozentsatz frei und kannst ihn jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder auf null setzen.

(3) Der Beitrag wird zusammen mit dem laufenden Entgelt monatlich nachträglich abgerechnet, auch bei jährlicher Zahlweise. Bemessungsgrundlage ist dein Nettoumsatz aus Aufträgen, die über die Plattform abgewickelt wurden, im jeweiligen Kalendermonat, ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten und abzüglich der in diesem Monat erfassten Stornos und Retouren.

(4) Der Beitrag ist eine Zahlung an uns und keine Spende von dir an das empfangende Projekt. Wir stellen keine Zuwendungsbestätigung aus.

(5) Wir wählen die geförderten Projekte nach den auf unserer Website veröffentlichten Kriterien aus und legen mindestens einmal jährlich offen, welche Projekte wir mit welchen Beträgen unterstützt haben.

§ 14 Test-System

(1) Wir können Interessenten ein Test-System kostenlos bereitstellen. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.

(2) Das Test-System wird mit Demonstrationsdaten bereitgestellt und dient der Erprobung. Es ist nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter bestimmt. Gibst du dennoch solche Daten ein, gilt § 21 Absatz 3.

(3) Die Testdauer beträgt 14 Kalendertage ab Freischaltung. Kündigst du nicht vor Ablauf der Testdauer in Textform oder über den Kündigungslink in unserer E-Mail, geht das Test-System mit Ablauf der Testdauer in einen entgeltlichen Vertrag über den bei der Anmeldung gewählten Tarif und die gewählte Zahlweise über; ab dann gelten diese AGB vollständig. Kündigst du rechtzeitig, schalten wir das Test-System ab und löschen die darin enthaltenen Daten; vor Ablauf kannst du sie exportieren.

(4) Während der Testdauer stellen wir das Test-System unentgeltlich bereit. Wir übernehmen dafür keine Gewährleistung und haften für Schäden aus seiner Nutzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; § 20 Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Die Pflichten nach § 10 gelten während der Testdauer nicht, weil das Test-System zu Test- und Bewertungszwecken für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt wird. Wir weisen dich vor der Anmeldung darauf hin.

§ 15 Deine Pflichten und zulässige Nutzung

(1) Du hältst deine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.

(2) Du nutzt die Plattform nicht dazu, rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verbreiten, und nicht in einer Weise, die den Betrieb oder die Sicherheit der Plattform beeinträchtigt.

(3) Du bist für die Rechtmäßigkeit der von dir über die Plattform veröffentlichten Inhalte verantwortlich, insbesondere in deinem eigenen Shop, und für die Einhaltung der dich treffenden Pflichten, insbesondere aus dem Gewerbe-, Steuer- und Verbraucherschutzrecht.

(4) Du stellst uns von Ansprüchen frei, die Dritte wegen der von dir veröffentlichten Inhalte oder der von dir vorgenommenen Datenverarbeitung gegen uns geltend machen, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.

(5) Du nutzt die Plattform sachlich und zweckdienlich und unterlässt jede Nutzung, die die geteilten Ressourcen übermäßig belastet, etwa durch rechenintensive Skripte, automatisierte Massenabfragen oder ein ungewöhnlich hohes Anfragevolumen. Tritt eine solche Belastung auf, teilen wir dir das mit und geben dir Gelegenheit, sie innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen, bevor wir Maßnahmen nach § 16 ergreifen.

§ 16 Sperrung

(1) Wir dürfen deinen Zugang vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 15 besteht, wenn dies zum Schutz der Plattform oder der Daten anderer Kunden erforderlich ist oder wenn eine gesetzliche Pflicht dies verlangt.

(2) Wir unterrichten dich unverzüglich über die Sperre und ihren Grund und heben sie auf, sobald der Grund entfallen ist.

(3) Außer wenn die sofortige Sperre zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht sie verlangt, mahnen wir dich vor der Sperre ab und geben dir eine angemessene Frist zur Abhilfe. Während einer Sperre halten wir die Systeme und Kundendaten weiter bereit; die Sperre entbindet nicht von der Zahlungspflicht und beendet den Vertrag nicht.

§ 17 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignis, das sie auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte und nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Epidemien und Pandemien, Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Embargos und andere hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe im Betrieb eines Dritten, Ausfälle der Stromversorgung oder öffentlicher Kommunikationsnetze sowie Ausfälle des Internets oder vorgelagerter Dienste, die die betroffene Partei nicht beeinflussen kann.

(2) Für die Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten beider Parteien ausgesetzt. Die betroffene Partei kommt in dieser Zeit nicht in Verzug. Für Leistungen, die wir in dieser Zeit nicht erbringen, steht uns kein Entgelt zu.

(3) Jede Partei unterrichtet die andere unverzüglich in Textform über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Ende des Ereignisses und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu begrenzen.

(4) Dauert die höhere Gewalt länger als vier Wochen, kann jede Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Kündigung werden anteilig erstattet.

§ 18 Insolvenz

(1) Jede Partei unterrichtet die andere unverzüglich in Textform, wenn sie ihre Zahlungen einstellt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt wird oder wenn im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie betrieben werden.

(2) In diesen Fällen kann die andere Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

(3) Wird über unser Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, kannst du den Wechsel und die Übertragung deiner Daten nach § 10 jederzeit und ohne die dort genannten Fristen verlangen. Wir halten die Kundendaten ab Eröffnung des Verfahrens mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit.

§ 19 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit für die vertraglich vereinbarte Nutzung geeignet ist.

(2) Du musst Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrer Entdeckung in Textform und nachvollziehbar anzeigen. Zeigst du einen Mangel nicht rechtzeitig an, sind Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

(3) Wir beseitigen rechtzeitig angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Beseitigung fehl, kannst du das Entgelt mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(5) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 20 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und dann der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst.

(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder Beschaffenheitszusicherung und für arglistig verschwiegene Mängel.

(4) Für den Verlust von Daten gelten die Absätze 1 bis 3. Hast du eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung nach § 7 Absatz 8 unterlassen, wird dies als Mitverschulden berücksichtigt.

(5) In den Fällen des Absatzes 2 ist unsere Haftung insgesamt auf die laufenden Abo-Entgelte für Plattform und Module begrenzt, die du in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an uns gezahlt hast. Einmalige Entgelte, insbesondere für die Systembereitstellung, und Entgelte für Dienstleistungen wie Einrichtung, Schulung oder Coaching bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 bleiben unberührt.

(6) Für Inhalte, die du veröffentlichst, haften wir nicht.

§ 21 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

(2) Unser Vertreter in der Union im Sinne des Artikels 27 der Datenschutz-Grundverordnung ist die Vejen til Succes ApS, Industrivej 11, 6310 Broager, Dänemark. Der Vertreter ist zusätzlich zu uns Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.

(3) Verarbeiten wir beim Betrieb der Plattform personenbezogene Daten in deinem Auftrag, ist der Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil des Vertrages. Er ist eine Anlage zu diesen AGB, wird mit deiner Zustimmung zu diesen AGB vor Beginn der Verarbeitung geschlossen und steht vor der Bestellung auf unserer Website zum Abruf und Speichern bereit. Für die Verarbeitung im Auftrag geht er diesen AGB vor.

(4) Für die Daten deiner eigenen Kunden, die du in der Plattform verarbeitest, bist du Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Für die Daten, die wir zum Abschluss, zur Verwaltung und zur Abrechnung des Vertrages verarbeiten, sind wir selbst Verantwortlicher.

(5) Wir übermitteln personenbezogene Daten in Drittländer, insbesondere in die Vereinigten Staaten, wo wir unseren Sitz haben, und in die Vereinigten Arabischen Emirate, wo unser Kooperationspartner sitzt. Diese Übermittlungen stützen sich auf Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung, jeweils mit einer Übermittlungs-Folgenabschätzung; sie sind Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags. Für Unterauftragsverarbeiter in den Vereinigten Staaten, die am EU-US Data Privacy Framework teilnehmen, kann die Übermittlung stattdessen auf den Angemessenheitsbeschluss gestützt werden.

(6) Wir setzen Unterauftragsverarbeiter ein; du erteilst dafür eine allgemeine Genehmigung. Über beabsichtigte Änderungen informieren wir dich und geben dir die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 22 Geheimhaltung

(1) Die Parteien halten alle Informationen der anderen Partei geheim, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen erkennbar ergibt. Kundendaten sind stets vertrauliche Informationen.

(2) Das gilt nicht für Informationen, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr vorher ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, allgemein bekannt waren oder ohne ihren Verstoß allgemein bekannt geworden sind oder von ihr unabhängig entwickelt wurden.

(3) Ist eine Partei aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet, ist die Offenlegung zulässig. Sie unterrichtet die andere Partei vorab, soweit ihr das nicht untersagt ist, und beschränkt die Offenlegung auf das Verlangte.

(4) Die Weitergabe an Personen, die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind, ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des Vertrages oder zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist, insbesondere an Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsberater und an verbundene Unternehmen nach § 2 Absatz 7. Die weitergebende Partei bleibt für die Einhaltung verantwortlich.

(5) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange die Information vertraulich bleibt.

§ 23 Änderungen dieser AGB

(1) Wir können diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder an Änderungen der Leistung erforderlich ist.

(2) Wir teilen dir Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt.

(3) Widersprichst du rechtzeitig, wird die Änderung dir gegenüber nicht wirksam und der Vertrag läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter; das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 8 bleibt unberührt. Statt zu widersprechen, kannst du den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dir gilt das Recht des Bundesstaats Florida, Vereinigte Staaten, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Unionsrechts, die unabhängig vom gewählten Recht gelten, bleiben unberührt, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 und Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Broward County, Florida, Vereinigte Staaten. Wir sind berechtigt, dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Diese AGB bestehen in einer englischen und einer deutschen Fassung. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich; das gilt auch für jede weitere Sprachfassung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: a) individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich eines SLA nach § 7 Absatz 2, b) der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 21 Absatz 3 für die Verarbeitung im Auftrag, c) die Anlagen 1 und 2 nach § 10, d) diese AGB. Anlagen werden in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen geht das höherrangige Dokument vor.

(6) Nebenabreden außerhalb dieser AGB und ihrer Anlagen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform; das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(7) Du darfst Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf einen Dritten übertragen. Wir dürfen den Vertrag als Ganzes auf ein verbundenes Unternehmen nach § 2 Absatz 7 oder im Zusammenhang mit der Übertragung des Geschäftsbereichs übertragen. Wir teilen dir die Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; du kannst den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.